Sonderformen im gewerblichen Leasing
Neben dem Leasing von beweglichen und unbeweglichen Gütern und Sachgegenständen sowie Produkten, gibt es auch das Tierleasing. Das leasen von Tieren ist eine Sonderform und der Vertrag enthält auch andere Bestandteile wie der „normale“ Leasingvertrag.
Ein sehr bekanntes Beispiel für das Tierleasing ist die Reiterstaffel der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die ca. 40 Pferde sind geleast. Der Leasingvertrag beinhaltet neben der Bereitstellung der Pferde, die Versorgung sowie Pflege und auch die Unterbringung.
Polizei-Pferd Leasing
Der Vorteil der sich hieraus für die Polizei ergibt ist, dass die einzelnen Polizisten sich nicht mehr um die Pferde nach Dienstschluss kümmern müssen. Die Pflege und die Unterbringung werden von professionellen Pferdewirten bzw. Ställen übernommen.
Es gibt auch private Pferdebesitzer, die ihre Pferde für einen bestimmten Zeitraum zum leasen anbieten, teilweise ist eine spätere Übernahmen durch den Kauf mit im Vertrag eingetragen. Diese Pferdebesitzer können durch die Leasingform sich die Zeit nehmen um zu entscheiden, ob sie das Pferd behalten möchten oder es doch lieber verkaufen. Für Pferdekäufer ist das Leasing finanziell von Vorteil, hochwertige Pferde sind oft sehr teuer und somit spart man sich den hohen Kaufpreis.
Neben dem Leasing von Pferden werden auch Elefanten, Tiger oder Löwen für Zoos zum Beispiel angeboten. Der Vorteil für die Zoos ist, dass die hohen Anschaffungskosten für ein solches Tier nicht mehr anfallen und die Liquidität des Zoos nicht beeinflusst wird.
Aussergewöhnliche Beispiele
Aber es gibt auch noch weitere praktische wie besondere Beipiele aus der Praxis - so werden auch teilweise Hühner und Kühe zum Leasing in der Landwirtschaft angeboten, hierbei geht es sehr oft um den Ertrag der durch die Tiere erwirtschaftet wird.Navigation
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Bei Tierleasingverträgen ist es wichtig, dass die artgerechte Haltung Vertragsbestandteil ist, es muss geklärt werden was passiert wenn das Tier sich vermehren sollte, schwer krank wird oder sterben sollte. Es handelt sich hierbei um sehr spezielle Leasingverträge.