"In einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft gibt es keinen Platz für Unternehmen, die sich dem Wettbewerb entziehen wollen. " - Alfred P. Sloan

Grenzübergreifendes Leasing

Beim grenzüberschreitenden Leasing - auch Cross-Border-Leasing genannt - ist der Leasinggeber und der Leasingnehmer in verschiedenen Ländern oder Staaten. Vom Grundprinzip sind grenzüberschreitende Leasingverträge inhaltlich mit den inländischen Verträgen identisch. Die Schwierigkeiten die bei diesen Verträge bestehen, ist die Sprache in denen der Leasingvertrag geschrieben wird, die Verhandlungen sind evtl. durch Verständigungsprobleme komplizierter und es muss auch auf die jeweiligen steuerlichen Gegebenheiten geachtet werden.

Im Bereich der Versteuerung und Abführung von Steuern ist es wichtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten werden. Bekannt ist das CBL mit den USA - hierbei kommt es zum Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteiein in den USA und dem jeweiligen Land.

Leasing ohne Landesgrenzen

Das grenzüberschreitende Leasing kann zur Kostenersparnis beitragen, denn Maschinen oder auch Autos werden zum Teil zu günstigeren Konditionen im Ausland angeboten. Durch diese günstigeren Konditionen fällt auch die Leasingrate in der Regel günstiger aus. CBL, wie das Cross-Border-Leasing auch abgekürzt wird, ist eine Leasingform, welche auch schon viele deutsche Städte wahrgenommen haben.

Der Grundgedanke - im Beispiel des CBL zwischen den USA und Deutschland, Japan, Großbritannien, Schweden und Österreich - war es, aufgrund des US-amerikanischen Steuerrechts langfristig gemietete Gegenstände wie Eigentum zu behandeln und somit deutlich Steuern zu sparen. Diese steuerlichen Ersparnisse wurden dann mit der jeweiligen Vertragspartei (meist im Falle einer solchen Kommune) geteilt.

Fazit CBL

zoll schild Beim CBL gilt es, genau abzuwägen welchen Nutzen man durch den Abschluss hat und vor allem um welche geleaste Anlageart es sich handelt.

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Das Cross-Border-Leasing ist nicht frei von Tadel - in den USA ist es durch die Steuergesetzesreform im Jahr 2004 sogar zum Verbot neuer Verträge gekommen, da eine gewisse Steuerumgehung vom CBL ausgehend vermutet wird. Ebenfalls bleibt abzuwarten, was in den vielen EU Kommunen im Nachgang der CBL-Verträge passieren wird.