"In einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft gibt es keinen Platz für Unternehmen, die sich dem Wettbewerb entziehen wollen. " - Alfred P. Sloan

Häufig gestellte Fragen zum Leasing

Das typische Fragen rund um das Thema Leasing drehen sich zumeist um die Praxis. Heir haben wir folgende ausgewählt:

  • Wie funktioniert Leasing von beispielsweise einem PKW?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Restwert- / Kilometervertrag beim gewerblichen Leasing?
  • Welche Verbände mit mehr Informationen / Hintergrundinfos gibt es zum Thema geschäftliches Leasing?

Beim PKW-Leasing verkauft der Autohersteller den PKW an den Leasinggeber und dieser wiederum „verleiht“ den Wagen dann an den Leasingnehmer. Klingt kompliziert, ist es aber in der Praxis nicht. Firmen oder auch Privatkunden gehen ins Autohaus, zum Autohändler und können sich hier ein oder mehrer Fahrzeuge aussuchen. Nach dem die Wahl des Fahrzeugs getroffen wurde, wird der Leasingvertrag aufgesetzt. Der Autoverkäufer füllt den Leasingvertrag gemeinsam mit dem Leasingnehmer aus. Das Auto kann entweder direkt beim Autohaus abgeholt werden oder es wird direkt zur Firmenadresses geliefert.

Bevor allerdings das Fahrzeug oder die Fahrzeuge ausgeliefert werden können, muss alles im Leasingvertrag geklärt sein. Neben der Leasinglaufzeit wird in der Regel in diesem Vertrag eine maximale Laufleistung vereinbart, diese gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Neben der Laufzeit und der Laufleistung werden auch die Rechten und Pflichten von beiden Seiten im Vertrag schriftlich erfasst.

Der Leasingnehmer zahlt den Leasingbeitrag monatlich an die Leasinggesellschaft. Sollten während der Vertragslaufzeit Reparaturen anfallen die zur Garantieleistung gehören, so muss sich der Leasingnehmer mit dem Autohaus/Autohändler in Verbindung setzen. Zum Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer entscheiden ob er das Fahrzeug behält oder zurückgibt.

Bei einem Restwertvertrag wird beim Abschluss des Leasingvertrags der Restwert des geleasten Fahrzeuges festgelegt. Dieser Wert wird vom Leasinggeber durch eine Kalkulation errechnet und dann im Vertrag als Vertragsbestandteil aufgenommen. Bei dieser Leasingvertragsform trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Sollte das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrags weniger wert sein wie zuvor vereinbart wurde, dann muss der Leasingnehmer die Differenz an den Leasinggeber zahlen. Diese Vertragsform ist für gewerbliche Zwecke nicht empfehlenswert, denn sie lohnt sich mehr für Leasingnehmer die das Fahrzeug später übernehmen möchten. Bei der Kalkulation ist es wichtig, dass der Leasinggeber eine realistische Berechnung durchführt.

Bei dem Kilometervertrag wird die gesamte Fahrleistung während der Vertragslaufzeit festgelegt. Hier ist es wichtig die zu fahrenden Kilometer realistisch einzuschätzen. Eine geringe Fahrleistung minimiert zwar die Leasingrate, kann aber zu guter Letzt teurer werden, wenn diese deutlich zu niedrig angesetzt wurde. Im Leasingvertrag wird neben der gesamten Fahrleistung auch eine Gebühr pro mehr gefahrenen Kilometer festgelegt. Sollte der Leasingnehmer mehr mit dem Fahrzeug gefahren sein wie vereinbart, so kommt es am Ende der Vertragslaufzeit zu einer Nachzahlung. Diese Leasingform wählen viele gewerbliche Nutzer, denn diese eignet sich besonders für Leasingnehmer die das Fahrzeug später zurückgeben wollen.

Weitere Vorteile

infozeichenIm Internet gibt es eine Vielzahl an Adressen, Quellen und Hinweise zum Thema Leasing im Gewerbe. Es gibt aber sehr gute und informative Internetportale - sei es seitens der Leasingbanken, von Verbraucherverbänden oder auch Verbracuhern selbst, die Hintergrundinformationen zum geschäftlichen Leasing zur Verfügung stellen.

Navigation

Von durchaus gutem Wert zwecks Kontaktaufnahme und weiterer Recherche sind sicherlich die folgenden Stellen lohenswert: Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen, der Arbeitskreis der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilgesellschaft AKA, die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentrale.